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AGB

Es gelten unsere vollständigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die nachfolgende Zusammenfassung dient lediglich der Übersicht.

Kurzfassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  • Mit der Buchung eines Angebots von SITOS erkennen Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

  • Der Vertrag kommt durch die Buchung und die anschließende schriftliche Buchungsbestätigung von SITOS zustande.

  • Alle Preise verstehen sich gemäß der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ohne Ausweis der Umsatzsteuer.

  • Der Rechnungsbetrag ist vollständig und ohne Möglichkeit einer Ratenzahlung zu begleichen. Bei individuellen Buchungen ist der Zahlungseingang innerhalb von 3 Tagen nach Rechnungsstellung erforderlich. Website-Buchungen sind unmittelbar fällig.

  • Für Widerruf, Stornierungen und Rückerstattungen gelten die gesonderten Widerrufs- und Rückerstattungsrichtlinien von SITOS.

  • Anreise und Abreise erfolgen auf eigene Verantwortung und Kosten der Teilnehmer.

  • Teilnehmer sind verpflichtet, SITOS vor Beginn über Allergien, Unverträglichkeiten, gesundheitliche Einschränkungen oder Vorerkrankungen zu informieren.

  • Geringfügige Änderungen des Programms, des Ablaufs oder der Unterkunft bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

  • Teilnehmer können bei grob störendem Verhalten, Verstößen gegen das Hausrecht oder dem Konsum bzw. Mitführen von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Substanzen von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.

  • Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Für Schäden wird ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gehaftet.

  • Für mitgebrachte Gegenstände und Folgekosten (z. B. Anreise- oder Stornokosten von Drittanbietern) übernimmt SITOS keine Haftung.

  • Während der Veranstaltungen können Bild- und Tonaufnahmen zu Dokumentations- und Marketingzwecken angefertigt werden. Ein Widerspruch ist vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.

  • Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

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